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Der Nutzer erklärt sich mit der Aktivierung der Software "Qozido" mit den nachfolgenden Lizenz- und Nutzungsbestimmungen der SELFPHP OHG ("SELFPHP"), für die Nutzung der Software einverstanden:
1. Lizenzgegenstand
Lizenzgegenstand ist das auf einem Datenträger gespeicherte oder downloadbare Computerprogramm "Qozido" sowie das dazugehörige Handbuch und sonstige Beschreibungen ("Software").
2. Aktivierung
(1) Die Software muss online aktiviert werden. Die Aktivierung erfolgt über die Programmoberfläche der Software und startet bei einer Erstinstallation automatisch. Der Nutzer wird aufgefordert, den 20-stelligen Aktivierungscode einzugeben. Ist im Augenblick der Eingabe keine Internetverbindung vorhanden, kann der Nutzer die Aktivierung jederzeit über die Programmoberfläche der Software zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.
(2) Nach Übermittlung des Aktivierungscodes erhält der Anwendungsassistent eine Lizenzschlüsseldatei und schaltet automatisch das Programm frei.
(3) Der Lizenzschlüssel enthält Informationen, die für die volle Funktionsfähigkeit des Programms erforderlich sind. Wenn der Nutzer das Programm auf einem anderen Computer installieren möchte, muss er den Lizenzschlüssel deaktivieren. Bei der Installation auf einem anderen Computer muss die Software erneut aktiviert werden.
3. Nutzungsumfang
(1) Die Software ist urheberrechtlich geschützt. SELFPHP räumt für die Vertragsdauer dem Nutzer ein einfaches, nicht ausschließliches Recht ein, die Software auf einem einzelnen Computer zu nutzen. Die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Computern, in einem privaten oder öffentlichen Netzwerk, die Erstellung von Kopien (außer zu Sicherungszwecken), die Weitergabe der Software über ein Netz oder im Wege der Datenfernübertragung sind unzulässig. Die Erstellung einer Sicherungskopie zur Sicherung einer zukünftigen Benutzung ist zulässig.
(2) Bei der entgeltlichen oder unentgeltlichen Weitergabe der Software ist diese von der Festplatte oder anderen Datenträgern vollständig zu löschen. Es darf keine Kopie hiervon erhalten bleiben. Der Zugang zum bzw. die Übergabe des Quellcodes wird nicht geschuldet. Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Software abzuändern, zu übersetzen, zu dekompilieren oder zu deassemblieren. § 69e Urhebergesetz bleibt hierdurch unberührt.
(3) Dem Nutzer ist es nicht gestattet, das schriftliche Begleitmaterial zu vervielfältigen.
4. Schutzhinweise
Der Nutzer darf die auf dem Datenträger, in der Software oder in den Dokumentationen angebrachten Urheber-, Marken- oder sonstige Hinweise von SELFPHP nicht entfernen oder verändern.
5. Gewährleistung
(1) Trotz aller Sorgfalt bei der Herstellung der Software durch SELFPHP ist es nach dem Stand der Technik nicht möglich, Software so zu erstellen, dass sie unter allen denkbaren Bedingungen fehlerfrei arbeitet. Vertragsgegenstand ist somit nur die nach der Beschreibung und Anleitung grundsätzlich brauchbare Software. Die Beschreibung der Software stellt keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
(2) Soweit ein von der SELFPHP zu vertretender Mangel der Software vorliegt, ist SELFPHP wahlweise zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Die Aufwendungen hierfür werden von der SELFPHP getragen.
(3) Sofern die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt, ist der Nutzer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Preises zu verlangen.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate ab Lieferung der Software bzw. nach dem erfolgreichen Download und Aktivierung der Software.
6. Haftung
(1) Die vertragliche und außervertragliche Verschuldenshaftung der SELFPHP ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sofern SELFPHP fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Vermögensschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Die vorstehende Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden wegen Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit.
(2) Soweit die Haftung der SELFPHP ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Mitarbeiter, Vertreter und sonstige Erfüllungsgehilfen.
7. Testversion
(1) Soweit der Nutzer eine Testversion downloaded, erhält er eine einfache vierzehntätige Lizenz zur Nutzung des Programms zu Informations- und Testzwecken. Nach Ablauf der Testzeit kann das Programm nicht mehr gestartet werden.
(2) Der Nutzer kann vor Ablauf der Frist durch die Eingabe des Aktivierungscodes und Erwerb einer unbefristeten Lizenz, die Software in der Vollversion nach den oben genannten Bedingungen nutzen.
(3) Auch nach Ablauf der Frist kann durch Erwerb einer unbefristeten Lizenz die Testversion zur Vollversion unter Wiederverwendbarkeit der bislang eingegeben Daten frei geschaltet werden.
8. Anwendbares Recht
Auf die Rechtsbeziehung zwischen SELFPHP und dem Nutzer ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar, soweit nicht zwingende verbraucherschutzrechtliche Vorschriften die Anwendung der Vorschriften des Wohnsitzstaates des Verbrauchers vorschreiben.
Stand 03/2008
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